Bauen mit Stroh: Brandschutz auf höchstem Niveau, Beitrag # ökologischer Neubau

Für Sonderbauten und Gebäude der Gebäudeklasse IV (= i.d. Regel > 3 Geschosse) gelten erhöhte brandschutztechnische Anforderungen. Das gilt insbesondere beim Einsatz des Baustoffs Stroh, weil dieses noch immer als brandgefährlich gilt.

Eine Binsenweisheit, wie gut informierte Fachleute inzwischen wissen. Die Zeitschrift "Der Zimmermann" widmet sich in der Ausgabe 02/2023 diesem brandaktuellen Thema.

Als Spezialist für ökologisches Bauen wird in dem Artikel unser Büro mit dem Projekt „Barrierefreies Strohballen-Plusenergiehaus für Familien“ vorgestellt.

Das nachhaltig geplante Gebäude erhält in diesem Fall nichttragende Außenwände in feuerhemmender Strohballenbauweise.

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